Grundsätzlich sind Besuche in stationären Einrichtungen der Pflege möglich. Aktuelle Detailinformationen erhalten Sie jeweils telefonisch bzw. vor Ort über Aushänge in den Häusern.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen der jeweils gültigen SächsCoronaSchVO und die entsprechenden Auflagen der aktuellen Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus“ des SMS.
Die Verpflichtungen zum Testen, zum Tragen einer FFP2-Maske und zum Einhalten von Abständen bleiben trotz erfolgter Impfungen bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besuchenden vorerst bestehen, da eine Übertragung der Infektion noch nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Geschäftsleitung, 11.03.2021