Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Beschäftigten in den Kindertagesstätten werden die Eltern, die nicht berufstätig sind gebeten, ihre Kinder ab sofort zu Hause zu versorgen.
Berufstätige oder Alleinerziehende Eltern die in den Berufsgruppen Pflege, Krankenhaus und Eingliederungshilfe, Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Medikamente), Justiz, Polizei und Feuerwehr sowie als Pädagogen und Erzieher tätig sind und keine andere Gelegenheit haben, ihre Kinder betreuen zu lassen, haben vorerst bis zum 19.04.2020 die Möglichkeit, ihre Kinder in einer Notfallgruppe in der Kindertagesstätte betreuen zu lassen.
Der Träger muss, die Kindertagesstätten mit sofortiger Wirkung schließen, wenn Anweisungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus oder der örtlichen Gesundheitsbehörden vorliegen.
Wir bitten Sie um Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen zur Reduzierung und zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des Coronavirus.
Wir werden Sie in diesem Beitrag oder über Aushänge in den Einrichtungen zu den weiteren Entwicklungen informieren.
16.März 2020